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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 3 R 982/10   

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https://dejure.org/2012,11116
LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 3 R 982/10 (https://dejure.org/2012,11116)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2012 - L 3 R 982/10 (https://dejure.org/2012,11116)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2012 - L 3 R 982/10 (https://dejure.org/2012,11116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 SGB 6, § 11 SGB 6, § 16 SGB 6, § 6 SGB 9, § 14 SGB 9
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des erstangegangener Rehabilitationsträgers gegen den vorrangig zuständigen Rehabilitationsträger - Unfallversicherung - Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingangsverfahren - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 SGB 6, § 11 SGB 6, § 16 SGB 6, § 6 SGB 9, § 14 SGB 9, § 40 SGB 9, § 104 SGB 10
    Erstattungsanspruch - erstangegangener Rehabilitationsträger - Unfallversicherung - Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingangsverfahren - Berufsbildungsbereich - Werkstatt für behinderte Menschen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch - erstangegangener Rehabilitationsträger - Unfallversicherung - Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingangsverfahren - Berufsbildungsbereich - Werkstatt für behinderte Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 3 R 982/10
    Sie vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und verweist zur Untermauerung ihres Standpunkts insbesondere auf das Urteil des BSG vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R -.

    Würde jeder Irrtum eines (erstangegangenen) Rehabilitationsträgers bei der Annahme der eigenen Zuständigkeit unweigerlich den Ausschluss von Erstattungsansprüchen nach sich ziehen, während eine nachträgliche Prüfung im Rahmen von Erstattungsstreitigkeiten des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers stets gewährleistet wäre, könnte dies als Stimulans wirken, Rehabilitationsanträge - und sei es unter fadenscheinigsten Vorwänden - weiterzuleiten (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 10.05.2006 - 4 U 149/05

    Werklohn: Leistungen im Rahmen von Nacharbeiten an einem Bauvorhaben; Beweislast

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 3 R 982/10
    Die hiergegen zum Sozialgericht Regensburg (S 4 U 149/05)erhobene Klage wurde nach Einholung schriftlicher Sachverständigengutachten des Facharztes für Neurologie Dr. Z vom 13. Dezember 2005 und des Chefarztes der Abteilung für Neurologie am Krankenhaus B Dr. K vom 26. Juli 2006 nebst eines neuropsychologischen Zusatzgutachtens des Klinischen Psychologen N vom 01. September 2006 mit Gerichtsbescheid vom 06. September 2007 unter Einbeziehung einer weiteren gutachterlichen Stellungnahme des Arztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. K vom 07. August 2007 rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen, dass unter Berücksichtigung der prämorbiden intellektuellen Leistungsminderung des Versicherten auf neurologischem Fachgebiet unfallbedingt lediglich eine inkomplette Anosmie zu objektivieren gewesen sei.

    Es steht nach den von der Klägerin durchgeführten und von der Beklagten im Ergebnis nicht bestrittenen medizinischen Ermittlungen auch für den Senat außer Frage, dass der beim Versicherten nach dem Unfall fortbestehende Rehabilitationsbedarf weder unmittelbar noch mittelbar seine (wesentliche) Ursache im versicherten Wegeunfall (vgl. § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1 SGB VII), sondern in seiner prämorbiden Intelligenzminderung hatte, wie im Übrigen auch das schriftliche Sachverständigengutachten des Facharztes für Neurologie Dr. Z vom 13. Dezember 2005 und eine weitere gutachterliche Stellungnahme des Arztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. K vom 07. August 2007 unter Würdigung sämtlicher zeitnah erhobener Befunde im sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg S 4 U 149/05 überzeugend bestätigten.

  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 9/10 R

    Anschlussheilbehandlung - Arbeitslosengeld - Altersrente - Altersteilzeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 3 R 982/10
    Danach kann dem nach § 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX im Außenverhältnis zum Versicherten zuständigen Leistungsträger im Erstattungswege ein Anspruch wegen nachrangiger Verpflichtung zur nachträglichen Korrektur der irrtümlichen Bejahung seiner Zuständigkeit nach den Regeln außerhalb des Regimes des § 14 SGB IX aus § 104 SGB X zustehen (BSG, Urteil vom 02. November 2010 - B 1 KR 9/10 R -, zitiert nach juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 -, zitiert nach juris Rn. 9 und 28).
  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB IX a.F. schafft nur eine nachrangige Zuständigkeit, die es zulässt, dass der erstangegangene Rehabilitationsträger im Rahmen eines Erstattungsstreits sich die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen nach § 104 SGB X vom "eigentlich" zuständigen, in diesem Sinne vorrangigen Rehabilitationsträger erstatten lässt (BSG, Urteil vom 26.6.2007 - B 1 KR 34/06 R; Urteil vom 2.11.2010 - B 1 KR 9/10 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.3.2017 - L 20 SO 212/16 NZB; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2.3.2012 - L 3 R 982/10).
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